Kranschein – Führen flurgesteuerter Krane (Schwenk- und Brückenkrane oder LKW-Ladekran)
In dieser Kranführerausbildung lernen Teilnehmer die fachgerechte Bedienung von flurgesteuerten Krananlagen. Der Fokus liegt auf sicherem Anschlagen von Lasten, Kontrolle der Bewegungsabläufe und dem verantwortungsvollen Umgang mit verschiedenen Krantypen.
Ziel des Lehrganges ist der Erwerb des Befähigungsnachweises zum Führen von Kranen gemäß DGUV V 52, die den Unternehmer in die Pflicht nimmt, nur Personen mit dem Führen von Kranen zu beauftragen, die ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
Je nach Bauart ( 2 – 15 Tage)
Befähigungsnachweis
Die Schulung richtet sich an Personen, die flurgesteuerte Krane – wie Schwenk-, Brücken- oder LKW-Ladekrane – bedienen. Vermittelt werden technische Grundlagen, rechtliche Vorschriften, Sicherheitsabstände, Anschlagmittelkunde sowie das richtige Verhalten bei Störungen oder Notfällen.
Im Praxisteil üben die Teilnehmer das sichere Führen, Positionieren und Bewegen von Lasten. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie den Befähigungsnachweis für Kranführer gemäß DGUV Vorschrift 52.
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Grundsätze
- Kranarten und Verwendungszwecke
- Aufbau und Bauteile von Kranen
- Anschlagmittel
- Lastaufnahmemittel
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Schriftliche Prüfung
Praktische Ausbildung
- Praktische Unterweisung
- Prüfungen und Inbetriebnahme
- Lastaufnahme, Verfahren, Auspendeln, Absetzen
- Arbeiten mit Einweiser und/oder Anschläger
- Außerbetriebsetzen und sichern
- Praktische Prüfung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eignung für diese Tätigkeit
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Für den praktischen Teil der Ausbildung sind eine zweckmäßige Bekleidung und Arbeitsschutzschuhe erforderlich.
