Foto Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Beschäftigte vor der Nutzung von Arbeitsmitteln sowie regelmäßig danach über die Gefahren beim Umgang mit diesen unterwiesen werden.

Für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen im Unternehmen ist Kapitel 2.10 (Hebebühnen) der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ zu beachten.

Diese Hubarbeitsbühnen-Ausbildung vermittelt den Teilnehmern die rechtlichen Grundlagen und sicherheitsrelevanten Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen.

Alle Qualifizierungen und Kurse bieten wir als Inhouse-Schulungen oder an unserem Standort an.

2 Tage (8.00 – 16.00 Uhr)

Befähigungsnachweis

Die Ausbildung erfolgt nach DGUV Grundsatz 308-008 und umfasst Theorie und Praxis. Inhalte sind Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen, Gefährdungsbeurteilung, Bedienung, Aufstellbedingungen, Wind- und Neigungsgrenzen sowie die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer das sichere Fahren, Positionieren und Arbeiten in Höhen. Nach erfolgreicher Teilnahme wird der Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen ausgestellt.

Theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Prüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Schriftliche Prüfung

Praktische Ausbildung

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablass
  • Praktische Prüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eignung für diese Tätigkeit
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Für den praktischen Teil der Ausbildung sind eine zweckmäßige Bekleidung und Arbeitsschutzschuhe erforderlich.